Ich hatte dir ja schon erzählt, dass ich über jedes zusätzliche finanzielle Standbein dankbar bin, seitdem mein Göttergatte im, wenn auch verdienten, Ruhestand ist. Du weißt, meine Anstrengungen auf der Klappleiter auf meiner Verkehrsinsel an der Josefshöhe. Ja, und ich weiß, ich habe dir versprochen, das Thema Vollsperrung der Nordbrücke absolut außen vor zu lassen. Aber, seitdem sind meine Nebeneinkünfte so was von mau. Weil, aus Richtung Autobahnabfahrt Bonn-Nord kannst du jetzt die PKW an einer Hand abzählen. Aber auch sonst, das Thema Geldverdienen mit Autofahrern, die an einer roten Ampel warten, kannst du knicken. Die sind hier in Bonn so was von angenervt. Da kannst du dir nicht sicher sein, ob die dich nicht einfach überrollen, wenn du ihnen einen Flyer hinter die Scheibenwischer stecken willst. Was ich jetzt eigentlich sagen möchte. Es gilt für mich, mir eine neue Einkunftsquelle zu suchen. Und da hat mich letztens der alte, weiße Mann drauf gebracht. Nicht, dass ich dem im Nachhinein noch so was von dankbar sein muss.
Du erinnerst dich? Die Sache mit dem alten, weißen Mann im Cabriolet, der mich. Damit du jetzt nicht jedes Mal zusammenzuckst, wenn ich es dir hier ausschreibe, spreche ich ab jetzt nicht von dem Wort „Fotze“, sondern von dem F-Wort. So jetzt schau einmal. Ich habe mir nach besagtem Ereignis mal die Mühe gemacht und recherchiert, was ich da verdient hätte, wenn ich das aufgenommen hätte. Genau, ich habe mir im Bußgeldkatalog das Strafmaß für verbale Beleidigungen im Straßenverkehr angeschaut. Da findest du, um mal ein paar Beispiele zu nennen, die „dumme Kuh“ für 300 € und „du blödes Schwein“ für 475 €. Sogar „Bei dir piept’s wohl“ bringt schon – oder kostet, je nach dem von welcher Seite du es betrachtest – 750 €. Von „du Schlampe“ kannst du schon mal einen Monat gut auskommen, bringt 1.900 €. Laut Bußgeldkatalog kommst du am besten über die Runden, wenn du „alte Sau“ genannt wirst: 2.500 €.
Ich jetzt natürlich weiter gesucht nach diesem F-Wort. Und stell dir vor, hab ich dort auf dieser Seite nicht gefunden. Ich hab dann noch mal meine willige Freundin, die KI, gefragt, und die sagt mir Folgendes: Eine solche Äußerung ist eine Straftat nach § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) und wird von Gerichten individuell bestraft. Üblich sind Geldstrafen von 20 bis 30 Tagessätzen, die je nach Einkommen des Täters und Härte des Wortes von einigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro reichen können. Rechtliche Einordnung, kein fixer Katalog: Feste Beträge in Tabellen im Internet basieren lediglich auf früheren Einzelfallurteilen einzelner Gerichte und sind nicht verbindlich. Strafmaß: Im Regelfall verhängen Gerichte eine Geldstrafe. Die Höhe bemisst sich an Tagessätzen (Monatseinkommen geteilt durch 30).
Wo ich gerade dabei bin. Erinnerst du dich noch an den Fall Renate Künast? Man hatte sie in den sozialen Medien u. a. „Drecksfotze“, „Schlampe“, „Drecksau“ genannt. Und nach Auffassung des LG Berlin handelte es sich dabei nicht um eine strafbare Beleidigung. Die Entscheidung wurde mittlerweile aufgehoben und das Bundesverfassungsgericht hat glücklicherweise klargestellt, dass es sich sehr wohl um Beleidigungen handelt. Sorry, fiel mir gerade in dem Zusammenhang ein. Der Hammer, oder?
Wo war ich gerade? Genau, nachdem ich mich jetzt so was von im Internet verloren habe. Liebe Ellen, da fällt mir ein, hast du nicht noch anderes zu tun? Ich bin mir nicht sicher, ob du jetzt wirklich weiter lesen solltest. Vielleicht hast du ja noch das ein oder andere an Hausarbeit zu erledigen. Schlüpfer bügeln oder hinter dem Schrank den Staub mit Hilfe eines Betttuchs entfernen. Weil, so ein wenig würde ich mich schon schlecht fühlen, wenn ich wüsste, du liest jetzt die folgenden Zeilen. Irgendwo habe ich ja auch, selbst wenn du es nicht für möglich hältst, ein Gewissen.
So, jetzt. Gedankenspiel. Du hast aufmerksam gelesen? Das Strafmaß bemisst sich nach dem Monatseinkommen des Täters, des Mannes, der das F-Wort sagt. Jetzt Problem, gehst du nach seinem Auto, dann kann es dir passieren, dass ein armer Schlucker seine letzten Kröten zusammengekratzt hat, nur um einmal mit so einer Angeberkarre zu fahren. Ich würde auf seine Beifahrerin achten. Also das Beste, was mir passieren könnte, wäre ein alter, weißer, vor allem hässlicher Mann mit einer blutjungen, bildhübschen Mitfahrerin. Davon ausgehend, dass die nicht strunzblöde ist. Dann kann ich davon ausgehen, dass der tatsächlich Knete hat. So, gleiche Situation wie letztens, aber ich gebe zu verstehen, dass ich trotz Rot über die Ampel fahre und – jetzt der Knüller – strecke die Zunge raus; kostet laut Bußgeldkatalog nicht viel. Anders der Stinkefinger! Nicht, dass ich da am Ende noch mit einem Minus rausgehe! Und jetzt die Strategie: Tonaufnahme am Fahrrad. Was es da alles an technischen Möglichkeiten gäbe, liebe Ellen! Aber, wie gesagt, reg dich nicht künstlich auf, ist ja nur ein Gedankenspiel. Es scheitert ja schon daran, dass seine Beifahrerin ja auch mein Zunge-raus-Strecken sehen würde. Es sei denn, ich bekomme so viel Geld, dass ich ihr anbiete zu teilen. Du siehst, Ellen, noch alles in nassen Tüchern.
Übrigens, es gibt noch ein schlimmeres Wort als das F-Wort. Sag ich aber nicht. (Vollkommen zusammenhangslos, ich weiß auch nicht, wie ich gerade drauf komme. 1933 übernahmen die Nationalsozialisten die Macht.) Nicht, dass es nachher von der Ellen heißt, ich hätte dieses Wort quasi erfunden. Mein Göttergatte und ich schauen mit Begeisterung die Serie „Doppelhaushälfte“ und da wurde dieses Wort in den Mund genommen. Nebenbei, wenn du so was von abgespannt bist, einfach mal runterkommen möchtest, von welcher Höhe auch immer: „Doppelhaushälfte“ oder „Modern Family“!!
Apropos, Tipp von mir für dich: Tituliere keinen Mann mit „Wichser“, kostet dich 1000 €, wenn du Pech hast. Ich habe mir angewöhnt, einfach „ alter, weißer Mann“ zu sagen.
