Das würde mich jetzt schon mal interessieren, ob und wenn
ja, wie viel ein Pfosten, wenn er denn voll ist, kostet. Also eine Kuh zum
Beispiel kostet, wenn sie obendrein dumm ist, 300 bis 600 Euro und ein Finger,
wenn er zusätzlich müffelt, kann bis zu 4000 Euro kosten. Ich komm deshalb
drauf, weil es sich neulich in meinem SCHAUFENSTER folgendermaßen las:
Beleidigungen im Verkehrsalltag können teuer werden. Wie die Zeitschrift
"Auto Bild" berichtet, werden sie nicht einheitlich wie beim
Bußgeldkatalog geahndet. Jeden Einzelfall müsse ein Gericht bewerten. In der
Regel fallen dabei Geldstrafen in Höhe von zehn bis 30 Tagessätzen in Bezug auf
das jeweilige Nettoeinkommen des Beschuldigten an. Die Höchststrafe liege bei
30.000 Euro. Wiederholungstäter müssten mit mehr Tagessätzen und unter
Umständen auch mit einer Haftstrafe rechnen. (Da kannst du dann im Knast deinen
Fäkalienvokabelschatz directement
aktuell auffrischen!) Es folgten Beispiele von bereits verhängten Strafen: Bei
einem gestreckten Mittelfinger lagen die Geldstrafen zwischen 600 Euro und
4.000 Euro. Zeigt ein empörter Autofahrer einen Vogel, kostet ihn dies 750
Euro. Wer die Zunge rausstreckt muss mit 150 bis 300 Euro Strafe rechnen.
Verbale Beleidigungen ahnden die Gerichte mit Geldstrafen zwischen 250 Euro für
den Ausdruck "Bekloppter" und 2.500 Euro für "Alte Sau"
oder "Miststück". Dazwischen sei so einiges möglich: Für "Leck
mich doch" muss der Autofahrer mit 300 Euro Strafe rechnen, "Dumme
Kuh" etwa kann 300 bis 600 Euro kosten, "Schlampe" 1.900 Euro,
"Arschloch" und "Trottel" 1.000 Euro, für
"Asozialer" werden 550 Euro und für "Idiot" 1.500 Euro
fällig.
Und da würde mich eben jetzt mal interessieren, ob ich
Vollpfosten oder Klappspaten ungestraft sagen darf.
Wo ich gerade bei Vollpfosten bin, ich weiß auch nicht, wie
ich drauf komme. Las es sich doch neulich in meinem SCHAUFENSTER unter den
Lettern "Keine Ersatzzahlung für Luxusshoppen, nur erforderliche Kosten
werden erstattet" folgendermaßen: Kommt das Fluggepäck verspätet an, muss
eine Fluggesellschaft dem Passagier keine luxuriöse Shoppingtour bezahlen. Das
Gepäck des Klägers, eines Geschäftsreisenden, traf im konkreten Fall mit einem
Tag Verspätung am Zielort auf Malta ein. Er kaufte deshalb Kleidung und Kosmetika
im Gesamtwert von 1.286 Euro und stellte dies der Fluggesellschaft in Rechnung.
Die Airline zahlte ihm allerdings nur Schadenersatz in Höhe von 300 Euro. Daher
verklagte der Mann die Fluggesellschaft. Er rechtfertigte die hohen Ausgaben
für Kleidung und Kosmetika mit einem wichtigen Geschäftstermin. Er trage
ausschließlich luxuriöse Garderobe und könne zudem wegen einer Allergie
Hotel-Kosmetika nicht benutzen. Die Klage hatte keinen Erfolg. Der von der
Airline gezahlte Schadenersatz von 300 Euro sei ausreichend. Erforderlich seien
nur die notwendigen Dinge für eine Übernachtung gewesen. Der Kläger sei von der
Airline informiert worden, dass sein Gepäck am nächsten Tag eintreffen werde.
Wenn der Kläger ausschließlich Luxusprodukte bevorzuge, so sei dies sein
persönliches Vergnügen.
Jetzt hast du so lange Jura studiert, hast dir einen
Paragraphen nach dem anderen ins Hirn gepflanzt, hast dir die Nächte um die
Ohren geschlagen und dich auf das erste Staatsexamen vorbereitet, dann die
Referendarzeit und das zweite Staatsexamen - um dich dann im Bürgerlichen
Gesetzbuch mit solchen Vollpfosten
auseinanderzusetzen!
Da lob ich mir doch das Strafrecht mit seinen Beleidigungen
und deftigen Geldstrafen.
Was ich mich in dem Zusammenhang letztens gefragt habe. Weil,
ich hatte mich ja von Bonn mit der Bahn nach Köln aufgemacht. Um genau zu sein,
nach Köln Deutz, zur Helene in die Lanxess-Arena. Und wie ich da so unverkabelt
einfach so vor mich hin sitze, im Zug, kommt der Schaffner und ich halte ihm
mein Ticket hin. Was jetzt in meinem Fall nicht der von mir vorher entwertete Einzelfahrschein
war, sondern das Ticket für das Helene Fischer Konzert, von wegen VRS inkludiert
und so. Und wie der Fahrkartenkontrolleur so auf mein Ticket schaut, sagt der
doch: "Ach, sieh mal einer an, da geht jemand zu einem Helene Fischer-Konzert."
Was ich jetzt schon noch sagen muss, bis dahin war ich die einzige in dem
gesamten Waggon gewesen, die keinen Knopf im Ohr hatte: Sämtliche Fahrgäste um
mich herum verkabelt, jeder mit sich aber so was von selbst beschäftigt. Und
das hatte der Kontrolleur wohl auch mitbekommen, dass da keiner drauf reagiert
hatte, auf seine Feststellung. Das änderte sich aber so was von schlagartig,
als der lauter nachlegte: "So also sehen Menschen aus, die auf ein Helene
Fischer-Konzert gehen." Was soll ich sagen, sitz du mal ab Brühl bis Deutz
im Zug, wenn du so angestarrt wirst, und sich die kleinen Kinder vordrängeln,
um einen besseren Blick auf dich zu haben. Da wird es dir aber so was von blümerant!
Ich fühlte mich so was von ein Stück weit ausgegrenzt und ungeschützt.
Dass ich da jetzt bei der Feststellung "So sieht also
jemand aus, der zu Helene Fischer geht" mit dem Begriff Beleidigung aus
dem Strafrecht nicht weiterkomme, ist mir auch klar. Wobei, Wikipedia schreibt
ja, dass es sich in der Psychologie bei einer Beleidigung um eine herabwürdigende
Aussage handelt und in der Linguistik um ein Schimpfwort. Und so, wie der
Schaffner das gesagt hat, war das ganz eindeutig herabwürdigend gemeint. Aber
beweis das mal vor Gericht. Und du weißt ja im Zweifelsfall auch nicht, wie der
Richter zu Helene steht.
Ich für meinen Teil, mir ist das zu
riskant, mit dem Vollpfosten und dem Klappspaten. Könnte sein, dass sich das
doch schon als Beleidigung rumgesprochen hat, die in meinem SCHAUFENSTER nur
nicht alle Beleidigungsmodalitäten aufgelistet haben. Letztens habe ich deshalb
meiner Wut über jemandem Ausdruck verliehen, indem ich ihn mit "Brot"
beschimpft habe. Wobei mir das persönlich dann doch zu wenig gebracht hat.
Könnte daran liegen, dass Brot nur ein Silbe hat. Weil, Trottel, Miststück und
Arschloch - jeweils zwei Silben. Demnächst will ich es dann mal mit
"Fliese" versuchen.