Mittwoch, 29. April 2026

Der Dom bleibt in Köln


Wo ich ja letztens bei Recht und Unrecht war. Du erinnerst dich? Die Sache an der SB-Kasse? Ob ich da ein Pling gehört habe oder es mir nur „eingebildet“ habe? Egal, ich vergaß, du bist vergesslich, weil alt, oder glaubst, du könntest quer lesen, was du aber definitiv nicht kannst. Oder das Thema hat dich nicht interessiert. Deshalb für dich jetzt mal von meiner Seite eine Konzentrationsaufgabe. Also, geh Pipi machen egal aus welchen Gründen: Gebärmutterabsenkung oder Prostata. Oder beides, falls du dich im hohen Alter noch immer nicht für ein Geschlecht entscheiden konntest. Leg dir zur Not noch ein Traubenzucker hin von wegen Konzentrationsabfall. Und denk dran, du bist kein Goldfisch!

Hier für dich ein Artikel aus meinem SCHAUFENSTER, Rubrik § Ihr gutes Recht in guten Händen §: Das Berliner Testament ist für Eheleute die wohl gängigste Form, den gemeinsamen Nachlass zu regeln. Stirbt einer von beiden, erhält der überlebende Ehepartner alles. Geht später auch dieser von der Welt, wird meist den Kindern das gesamte Vermögen vermacht. Nicht immer will sich der Nachwuchs aber bis zum Ableben des zweiten Elternteils gedulden, um ein Stück des Erbes abzubekommen. Denn grundsätzlich kann er seinen Pflichtteil schon beim Tod des ersten Elternteils einfordern. Für den jeweils überlebenden Elternteil kann das herausfordernd werden – zum Beispiel, wenn das gesamte Kapital im Familienheim steckt und ohne den Verkauf der Immobilie kein Geld zum Auszahlen des Pflichtteils vorhanden ist. Ja, ich leide mit dir, trockenes Thema, aber challenge: Weiterlesen! Um solche Begehren für den Nachwuchs unattraktiv zu machen, sind Berliner Testamente oft mit einer Pflichtteilsstrafklausel versehen. Sie sieht vor, dass Kinder vom Erbe des länger lebenden Elternteils ausgeschlossen werden, sollten sie diesen nach dem Tod eines Elternteils mit Pflichtteilsansprüchen konfrontieren. Auf diese Weise soll der Nachlass zusammengehalten werden. Üblicherweise ist die Pflichtteilsstrafklausel so formuliert, dass der Ausschluss vom Erbe erfolgt, wenn die Geltendmachung des Pflichtteils „gegen den Willen“ des überlebenden Elternteils erfolgt. Und das reicht in der Regel aus, um die Klausel in der Praxis auch rechtssicher durchzusetzen. Drängt der Nachwuchs schon frühzeitig auf seinen Pflichtteil, müssen überlebende Elternteile nicht zwingend ihren Unmut über das Begehren äußern, damit die Klausel greift. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Az.: 8 W 56/24) verweist die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Ich weiß, du bist vollkommen überfordert, fast am Limit, der Artikel ist viel zu lang für dich. Aber halte durch! Du schaffst es!

In dem konkreten Fall hatte eine Tochter ihre Mutter nach dem Tod des Vaters um Auszahlung des Pflichtteils gebeten. Die Ansprüche lies die Mutter mit Anwaltsschreiben bestätigen und kam dem Wunsch der Tochter nach. Als auch die Mutter starb, wurde der Sohn darauf Alleinerbe, die Tochter erhielt erneut nur ihren Pflichtteil. Zurecht, wie das Gericht klarstellte. Ein entgegenstehender Wille sei regelmäßig bereits dann festzustellen, wenn Pflichtteilsberechtigte – wie hier geschehen – einseitig und in konfrontativer Weise zur Durchsetzung ihrer Ansprüche an Erben herantreten. Eine zusätzliche Äußerung sei dann nicht nötig. Denn diese könne vom subjektiven Empfinden der Beteiligten abhängen, wovon das Greifen der Pflichtteilsstrafklausel nicht abhängen dürfe.

Hat sich das nicht gelohnt? Ist das nicht so was von lustig? Das Gesicht der Tochter hätte ich so was von gerne gesehen! Und du kannst jetzt so was von stolz auf dich sein: durchgehalten, respektive Pipi eingehalten!

Neulich habe ich dir ja auch von meinem aktuellen Projekt erzählt. Nein, es gibt auch noch etwas anderes, als sich Gedanken darüber zu machen, wie ich meine Lieblingsdiscounter betuppe. Wobei ich gar nicht mal weiß, ob das aktuelle Projekt nicht auch schon im weitesten Sinne unter Betuppen fällt. Weil, so lange wie ich da jetzt geschaut und gesessen habe. Ich habe mich geradezu wund geguckt und wund gesessen, dass ich erst einmal für Monate, wenn nicht sogar für Jahre bedient bin. Ich weiß nicht, wie der Rainer, der Woelki, das sieht. Oder möchte er, respektive sie, dass ich es mit Maria anspreche? Inwiefern es das nicht in Ordnung findet, quasi im Vorhinein Eindruck zu tanken. Oder was meint, und seine Meinung liegt mir natürlich so was von am Herzen, der Leo dazu? Ich habe mir ja so was von Zeit gelassen, dass ich mich auch einmal den Besuchern widmen konnte: Ein Elternpaar (darf ich das heutzutage so noch sagen?), das Töchterchen gefühlt neun Jahre, aber abwechselnd auf Mamas oder Papas Arm (darf ich auch nicht mehr sagen, oder?). Jedenfalls wurde das Töchterlein (ich sage sicherheitshalber Kind oder kleiner Mensch mit Kleid und langen Haaren) von beiden Seiten zugetextet:“ Guck mal, die Maria. Schau mal, das Jesulein! Schau mal, sieh mal, guck mal.“ Die Frage ist halt die, habe ich die katholische Kirche insofern geprellt, als dass ich für die kommenden Jahre, also quasi für den Rest meines Lebens, genug Kölner Dom getankt habe und deshalb nie den zukünftigen Eintritt bezahlen werde?

Als ich nach unendlich langer Zeit gefühlt als Touri die heilige Halle verließ, fiel mir wieder ein, wie oft ich mich über Touristen lustig gemacht habe. Wenn die von sich Selfies gemacht haben mit ihren Handys auf Selfiesticks. Ich war in einer derartigen Urlaubsstimmung, dass ich plötzlich auch das dringende Bedürfnis hatte, ein Selfie zu machen. Und ich will mich mal so ausdrücken. Es wäre ja noch schöner, wenn so ein Stick nicht seine Daseinsberechtigung hätte. Wozu dann kaufen? Hat er. Schau dir doch mal oben das Foto an. Du hast dich ja sicherlich schon gefragt, was das jetzt wieder soll. Jetzt weißt du es: der Versuch eines Selfies meinerseits mit Dom im Hintergrund.

Wie schon angekündigt, bis Ende Juni habe ich noch alle Zeit der Welt, umsonst (abgesehen von meiner katholischen Kirchensteuer) im Dom zu schlendern. Und vielleicht leihe ich mir auch mal einen Stick. Was ja aber noch Zeit hat, weil draußen vor den Toren, da gibt es ja noch kein Zeitfenster. Und übrigens, der Daumen soll so. 😊


Donnerstag, 9. April 2026

(Nur ja) kein Pling zuviel

Klar, mein neues Projekt liegt auf der Hand. Kannst du es dir denken? Tipp von mir für dich: Das Projekt läuft voraussichtlich bis Juni.

Jetzt aber erst einmal Neues von der SB-Kasse: Ich bin ehrlich, und sei du es doch gefälligst auch – zumindest zu dir! Ich sag nur Thema kriminelle Energie – ist bei mir so was von stark ausgeprägt, zumindest in Gedanken. Ich hab schon, da gab es die SB-Kassen noch gar nicht, mal daran gedacht, den Barcode mit einem schwarzen Fineliner zu ändern. Das Blöde war nur, ich hatte Sorge, dass am Ende der zusätzliche schwarze Strich erstens dem Kassierenden auffällt, von wegen krumm (du hast ja nicht immer ein Lineal zur Hand). Und zweitens der zusätzliche schwarze Strich an der falschen Stelle das Produkt teurer statt billiger machen würde. Deshalb hab ich’s dann gelassen. Und dann kamen die SB-Kassen. Da ertappte ich mich wieder bei dererlei Gedanken, zumal das Problem kassierendes Wesen ja nun wegfiel. Hast du vielleicht, ich frag für eine Freundin, hast du vielleicht eine Idee, wie solch Barcode funktioniert? So, ja, wusstest du schon! Hast dich die ganze Zeit kringelig gelacht ob so viel Blödheit meinerseits! Ich hab die KI gefragt, weil Selbige und ich, so was von close! Die sagt mir, dass die schwarzen Linien und weißen Abstände zusammen ein Muster bilden. Und dass dieses Muster Zahlen kodiert (z. B. die Produktnummer). Und dass ein Scanner im Laden das Muster mit einem Laser oder einer Kamera liest. Die gelesene Nummer wird dann im Kassensystem mit einer Produktdatenbank abgeglichen und dort steht dann der Preis. Das bedeutet also, der Barcode selbst enthält keinen Preis, sondern nur eine Identifikationsnummer für das Produkt. Ein Glück, dass ich da noch mal die KI gefragt habe. Wobei, im Endeffekt kommt es ja aufs Gleiche raus. Wenn ich da was mit dem Fineliner manipuliere und habe Pech. Dann liegt da jetzt nicht das Produkt „ein Glas Hühnerbrühe“, sondern „ein Webergrill“, der ein ganz klein wenig mehr kostet als ein Glas Hühnerbrühe.

Was ich auch noch interessant fand. Obwohl die KI und ich ja so was von dicke Freundinnen sind. Ich hatte die KI einfach mal so gefragt, ob sie mir Tipps geben könne hinsichtlich du weißt schon was. Darauf hat sie geantwortet: Zur Manipulation. Ich kann nicht dabei helfen, Barcodes zu manipulieren, um einen niedrigeren Preis an der Kasse zu bekommen. Das wäre Betrug bzw. Diebstahl und ist in vielen Ländern strafbar. Find ich total toll von ihr. Freundschaft hin, Loyalität her, aber da ist sie ganz bei sich geblieben, die KI.

Wo ich ja gerade wieder bei meinem Lieblingsthema SB-Kasse bin – und meinem, ich hab manchmal das Gefühl zu immer größerem, Hang zu kriminellem Verhalten. Was ich auch oft so denke, wenn ich am einscannen bin. Erstens mal ganz banal einfach ein Teil aus dem Einkaufswagen einfach mal zu vergessen. Aber auch zweitens: Weil neulich hielt ich den Karottensaft Richtung Scanner und es machte Pling. Konnte aber noch nicht mein Pling sein, weil noch zu weit weg vom Scanner. Da war das das Pling an der Nachbarskasse gewesen. Aber so was von laut, ich dachte wirklich, es wäre mein Pling. Oder aber, ich hatte sechs Tetra Paks Karottensaft gekauft (nur am Rande, mein Traummann meinte dann irgendwann: „Schatz, du musst nicht alle Tetra Paks einzeln über den Scanner halten. Es reicht, wenn du ein und denselben sechsmal darüber hältst.“). Ich hatte also sechs Tetra Paks Karottensaft im Einkaufswagen und war fest entschlossen nur fünfmal Pling machen zu lassen. Wenn mein Göttergatte nicht gesagt hätte, dass noch ein Pling fehlt. Weil der wusste ja in dem Moment nicht, dass ich mich justamente zu einer kriminellen Straftat entschlossen hatte. Und ich wollte ihn darüber auch nicht für die umliegenden Ortschaften hörbar aufklären. Aber genau, das ist mein Plan, dass ich drei Becher Buttermilch im Wagen habe, aber aus Versehen und meinem hohen Alter geschuldet nur zwei scanne. Weil, und da kommt mir jetzt so was von die Rechtsprechung entgegen. Hier, lies: Doch wie sieht die Rechtslage tatsächlich aus?

Laut Simon Götze, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin, gegenüber ZDFheute gilt: „Hat man ein Produkt unbeabsichtigt nicht gescannt, schuldet man dem Supermarkt aus zivilrechtlicher Sicht den Preis des Produktes oder man muss das Produkt zurückgeben.“

Für einen strafrechtlichen Vorwurf müsse ein Vorsatz vorliegen. Der Supermarkt brauche dafür einen konkreten Nachweis."  Hallo, und natürlich habe ich die Buttermilch unfreiwillig nicht gescannt! Was glaubst du denn?

Wo ich gerade beim Einkaufen bin. Da ist ja das Thema Bummeln auch nicht mehr weit. Aber doch jetzt nicht gerade bei deinem Lieblingsdiscounter, sagst du jetzt. Und ob, ich kann dort so was von gut bummeln. Wo es ja mittlerweile bei jedem Produkt zig Varianten gibt. Diese unermessliche Vielfalt und dann ich mit meiner fehlenden Entscheidungskompetenz. Früher gab es gekochten und geräucherten Schinken. Heute, ich weiß nicht, wie viele verschiedene Schinkensorten. Früher hast du flüssigen oder streichzarten Honig gekauft. Heute kaufst du Manuka, wenn du nicht weißt, wohin mit deinem Geld. Wusste bis vor Kurzem noch nicht mal, was das ist. Ich weiß aber, was du mit Bummeln verbindest. Ich erzählte dir ja anfangs von meinem neuen Projekt. Und rate mal, wo das stattfindet. Richtig, in Köln. Und rate mal, was ich da mache? Genau, du ahnst es schon: Bummeln. Aber tatsächlich nicht zum Zwecke des Kaufens, des Geldausgebens, sondern zum Zwecke des genauen Gegenteils. Jetzt hast du es und kennst mich ja nun auch schon ein wenig. Ich werde mich da dermaßen was von verlustieren. Ich werde bummeln was das Zeug hält. Ich werde schlendern und flanieren. Mich zwischendurch immer mal wieder setzen. Die Blicke nach oben schweifen lassen, nach links und nach rechts. Ich werde Zeit vertrödeln und Zeit vergeuden – und das in verschwenderischer Manier. Ich werde mit der Zeit, den Minuten und Stunden nur so prassen. Und damit es auch jeder in seiner Sprache versteht. Ich werde dort herumhängen und gammeln.

Jetzt hast du es, oder? Jetzt weißt du, wo ich mich in den letzten Wochen herumgetrieben habe und bis Ende Juni herumtreiben werde – ohne zu bezahlen. Genau, im Kölner Dom! Denn ab Juni kostet der Eintritt – auch für mich als Kirchensteuer zahlende Katholikin!